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Allgemeine Tipps zur Fährüberfahrt mit dem Wohnmobil
- Viele Vermieter erlauben Fährfahrten nur mit Zusatzversicherung oder schließen sie ganz aus.
- Genaue Fahrzeugmaße angeben, um teure Überraschungen zu vermeiden.
- Informieren Sie sich über die Vorschriften und Bedingungen für die Mitnahme von Haustieren.
Häufige Fragen zu Fährfahrten mit Miet-Campern
Kann ich mit einem Miet-Camper Fähre fahren?
Die Benutzung von Fähren mit gemieteten Wohnmobilen ist nicht immer erlaubt und kann von den Mietbedingungen des Vermieters abhängen. Viele Vermieter erlauben Fährfahrten nur mit einer speziellen Zusatzversicherung, andere schließen sie ganz aus. Prüfen Sie daher vorab zeitig die Bedingungen Ihrer Wohnmobilbuchung.
Welche Risiken gibt es bei der Nutzung einer Fähre mit einem Mietwohnmobil?
Auf- und Abfahrten von Fähren können eng sein, was das Risiko von Schäden am Fahrzeug erhöht. Starker Seegang oder Fehler beim Beladen können ebenfalls zu Schäden führen. Ohne Genehmigung oder entsprechende Versicherung haften Sie im Schadensfall selbst.
Gibt es spezielle Versicherungen für Fährüberfahrten mit einem Miet-Camper?
Ja, einige Vermieter bieten spezielle Zusatzversicherungen an, die Schäden durch oder infolge von Fährüberfahrten abdecken. Diese Versicherungen ermöglichen die Nutzung von Fähren, sollten aber vorher schriftlich bestätigt werden. Beachten Sie, dass auch Autozüge wie nach Sylt oder zwischen Frankreich und England oft ähnlichen Einschränkungen unterliegen. Notwendige Fährüberfahrten sollten demnach rechtzeitig bei der Vermietung angefragt werden (Tipp: alle Aussagen schriftlich bestätigen lassen!)
Was muss ich bei der Fahrzeuglänge auf Fähren beachten?
Fähren berechnen ihre Tarife oft nach der Fahrzeuglänge. Achten Sie darauf, dass die Länge Ihres Reisemobils der gebuchten Kategorie entspricht, einschließlich montierter Fahrradträger. Abweichungen können zu teuren Upgrades oder zur Verweigerung der Überfahrt führen.
Was muss ich bei der Mitnahme von Haustieren auf Fähren beachten?
Die Mitnahme von Haustieren, insbesondere von Hunden, ist auf Fähren in der Regel erlaubt, allerdings besteht häufig Maulkorbpflicht und das Tier darf in der Regel nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden. Informieren Sie sich über die Bestimmungen der Reederei und die Einreisebestimmungen des Ziellandes. Denken Sie auch daran, dass Tiere seekrank werden können, sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt über geeignete Maßnahmen.
Was muss ich bei der Einreise mit Haustieren in ein anderes Land beachten?
Nur weil der Hund oft unkompliziert mit an Deck darf, heißt das noch nicht, dass dieser ohne Weiteres an eurem Zielort einreisen darf: Jedes Land hat seine eigenen Einreisebestimmungen für Haustiere. Informieren Sie sich rechtzeitig über die erforderlichen Dokumente und Meldepflichten. In Norwegen zum Beispiel müssen Haustiere bei der Einreise sofort beim Zoll angemeldet werden. Tipps für das Reisen im Camper mit Hund finden Sie in unserem Blogartikel der Reiswelt.
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Weitere häufige Fragen unserer Kunden
Es dürfen nur Personen mit einem Mietwohnmobil fahren, die über den entsprechenden Führerschein verfügen und bei der Vermietung als Haupt- oder Zusatzfahrende eingetragen wurden.
Je nach Reiseland variiert das Mindestalter bei Vermietungen von Wohnmobilen. Es liegt oft zwischen 18 und 21 Jahren. Darüber hinaus kann bei Personen unter 27 Jahren eine Jungfahrergebühr anfallen. Viele Vermieter setzen zudem eine Mindest-Fahrerfahrung voraus.
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen können Sie mit den normalen Pkw-Führerschein der Klasse B fahren. Für schwerere Fahrzeuge ist ein C-Klasse Fürerschein erforderlich.
In einigen Ländern, wie zum Beispiel in den USA und Kanada, können Sie fast alle Camper-Modelle mit dem Führerschein der Klasse B fahren. Achten Sie jedoch darauf, dass im Ausland oft ein internationaler Führerschein erforderlich sein kann.
Manche Anbieter wünschen keine Beförderung von Haustieren in ihren Fahrzeugen, geben nur einige Wohnmobile aus ihrem Fuhrpark zur Nutzung mit Haustieren frei oder koppeln sie an bestimmte Reiseziele. Genaue Details finden Sie in den Mietbedingungen der Anbieter.
Bei PSD2 handelt es sich um einen EU-weit gültige Regelung, die Onlinezahlung per Kreditkarte noch sicherer macht. Hauptbestandteil der Richtlinie ist die sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“. Hierbei müssen Sie bei der Bezahlung Ihre Identität zum Beispiel über Passwörter, PINs oder TANs nachweisen. Weiter Informationen finden Sie in unserem Service-Artikel zu PSD2.