Beliebte Wohnmobil-Themen: Bezahlung | Buchung | Versicherung
Wohnmobil-Voucher: Allgemeine Tipps
- Die Abholung des Campers kann nur gegen Vorlage des Wohnmobil-Vouchers erfolgen.
- In der Regel muss der Wohnmobil-Voucher in gedruckter Form vorgelegt werden.
- Den Voucher erhalten Sie nach erfolgreich abgeschlossener Buchung, ist jedoch nicht mit der Buchungsbestätigung zu verwechseln.
- Sollten Sie Ihren Voucher nicht mehr finden, können Sie diesen jederzeit in Ihrem CHECK24 Kundenkonto erneut herunterladen.
Häufige Fragen zum Wohnmobil-Voucher
Was ist ein Voucher?
Der Voucher ist Ihr Wohnmobil-Abholschein beziehungsweise ein Gutschein für im Voraus bezahlte Leistungen in der Tourismusbranche. Bei der Abholung Ihres Campers müssen Sie diesen, in der Regel in ausgedruckter Form, bei der Vermietung vorlegen. Der Voucher belegt, dass Sie das Mietfahrzeug gebucht und beim Verleiher bezahlt haben. Außerdem zeigt er auf, welche Leistungen in der Buchung bereits enthalten sind. Verwechseln Sie den Voucher nicht mit der Buchungsbestätigung, welche Sie direkt nach der Buchung per E-Mail erhalten.
Wozu benötigen Sie einen Voucher?
Den Voucher benötigen Sie bei der Abholung Ihres Campers vor Ort. Da die Voucher-Nummer allein im Regelfall nicht reicht, um das Wohnmobil entgegennehmen zu können, sollten Sie den Abholschein unbedingt vorher ausdrucken.
Wie erhalten Sie Ihren Wohnmobil-Voucher?
Der Wohnmobil-Voucher wird Ihnen nach erfolgreicher Buchung per E-Mail zugesendet, sobald das Fahrzeug durch den Veranstalter bestätigt ist. Dies kann je nach Veranstalter unterschiedlich lange dauern. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung liegt Ihnen in jedem Fall eine Bestätigung darüber vor, ob die Buchung erfolgreich war.
Warum dauert der Voucher-Versand manchmal länger?
Je nach Anbieter kann der Versand des Vouchers per E-Mail unterschiedlich lange dauern. Sollte der Abholschein nicht unmittelbar nach der Buchung in Ihrem E-Mail-Postfach sein, kann dies unterschiedliche Ursachen haben. Grundsätzlich wird der Voucher erst verschickt, wenn die Verfügbarkeit des Campers auch durch die Wohnmobilvermietung oder den Veranstalter bestätigt wurde. Veranstalter ohne eigene Wohnmobilflotte oder Reiseveranstalter wie TUI müssen nach der Buchung die Verfügbarkeit erst bei Vermietern anfragen.
Wie kann der Voucher erneut angefordert werden?
Finden Sie Ihren Wohnmobil-Voucher nicht mehr in Ihren E-Mails, sollten Sie zunächst Ihren Spam-Ordner überprüfen und bei den gelöschten E-Mails nachsehen. Wenn Sie ein CHECK24 Kundenkonto besitzen, können Sie Ihren Abholschein auch jederzeit über „Meine Buchungen“ erneut herunterladen.
Ähnliche und beliebte Service-Artikel
Weitere häufige Fragen unserer Kunden
Es dürfen nur Personen mit einem Mietwohnmobil fahren, die über den entsprechenden Führerschein verfügen und bei der Vermietung als Haupt- oder Zusatzfahrende eingetragen wurden.
Je nach Reiseland variiert das Mindestalter bei Vermietungen von Wohnmobilen. Es liegt oft zwischen 18 und 21 Jahren. Darüber hinaus kann bei Personen unter 27 Jahren eine Jungfahrergebühr anfallen. Viele Vermieter setzen zudem eine Mindest-Fahrerfahrung voraus.
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen können Sie mit den normalen Pkw-Führerschein der Klasse B fahren. Für schwerere Fahrzeuge ist ein C-Klasse Fürerschein erforderlich.
In einigen Ländern, wie zum Beispiel in den USA und Kanada, können Sie fast alle Camper-Modelle mit dem Führerschein der Klasse B fahren. Achten Sie jedoch darauf, dass im Ausland oft ein internationaler Führerschein erforderlich sein kann.
Manche Anbieter wünschen keine Beförderung von Haustieren in ihren Fahrzeugen, geben nur einige Wohnmobile aus ihrem Fuhrpark zur Nutzung mit Haustieren frei oder koppeln sie an bestimmte Reiseziele. Genaue Details finden Sie in den Mietbedingungen der Anbieter.
Bei PSD2 handelt es sich um einen EU-weit gültige Regelung, die Onlinezahlung per Kreditkarte noch sicherer macht. Hauptbestandteil der Richtlinie ist die sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“. Hierbei müssen Sie bei der Bezahlung Ihre Identität zum Beispiel über Passwörter, PINs oder TANs nachweisen. Weiter Informationen finden Sie in unserem Service-Artikel zu PSD2.