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Reklamation und Schaden

Häufige Fragen und Antworten

Im Schadensfall oder bei Reklamationen bestimmter Leistungen beziehungsweise Ausstattung gilt es einiges zu beachten. Wichtig ist es immer, sofort mit der Vermietung Kontakt aufzunehmen und die örtliche Polizei zur Schadensaufnahme hinzuzurufen. 

Beliebte Wohnmobil-Themen: Bezahlung | Voucher | Versicherung

Allgemeine Tipps zur Reklamation und Schaden

  • Vor Ort abgeschlossene Leistungen sind nicht über CHECK24 reklamierbar.
  • Sollten Sie mit Ihrem Wohnmobil nicht zufrieden sein oder Probleme mit der Ausstattung haben, lohnt sich immer das Gespräch mit der Vermietung. Oft kann diese Ihnen unkompliziert vor Ort weiterhelfen.
  • Geraten Sie in einen Unfall oder haben einen Schaden am Wohnmobil bemerkt, sollten Sie wenn möglich immer die Polizei zur Dokumentation hinzuziehen.



Häufige Fragen zur Reklamation

Ich habe vor Ort eine Zusatzversicherung abgeschlossen.

Eine Erstattung von vor Ort abgeschlossenen Zusatzleistungen oder Versicherungen ist im Nachhinein leider nicht möglich. Wenn Sie einen Mietvertrag unterschreiben, der Zusatzleistungen wie eine Versicherung beinhaltet, dann haben Sie den Kauf der Leistung mit Ihrer Unterschrift verbindlich bestätigt.

Meine Kreditkarte wurde zu hoch belastet.

Möglicherweise hat die Vermietung eine Restzahlung oder ein von Ihnen bestelltes Extra zusätzlich von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Um welche Leistung es sich handelt, erfahren Sie in Ihren Buchungsdokumenten in der Kostenübersicht oder dem Mietvertrag Ihres Wohnmobils. 

Ich habe meine Kaution noch nicht zurückerhalten.

Im Allgemeinen behalten sich Vermietungen eine Rückzahlung bis 15 Werktage nach Abgabe des Fahrzeugs vor. Sollte Ihre Kaution auch nach Ablauf dieser Zeit nicht auf Ihrem Konto eingegangen sein, bitten wir Sie, sich mit dem CHECK24 Kundenservice für Campingfahrzeuge in Verbindung zu setzen.

Ich war nicht zufrieden mit dem Mietwohnmobil.

In diesem Fall ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Vermietung angeraten, damit diese die Möglichkeit hat, die gebuchte Leistung nachzubessern. Sofern dies nicht möglich ist, fragen Sie nach einer schriftlichen Bestätigung. Dieser Anspruch besteht auch noch bei Abgabe des Wohnmobils. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie mit Ihrer Buchung nur eine Fahrzeugkategorie anmieten und CHECK24 keinen Einfluss darauf besitzt, welches Modell Ihnen durch die Vermietung zur Verfügung gestellt wird. 

 

Häufige Fragen zu Schäden

Wo kann ich meine Unterlagen für die Rückerstattung der Selbstbeteiligung einreichen?

Um eine Rückerstattung der Selbstbeteiligung zu beantragen, reichen Sie bitte die notwendigen Unterlagen im Kundenbereich ein oder kontaktieren Sie unseren CHECK24 Kundensupport für Campingfahrzeuge.

Nach einem Schaden wurde meine Kaution einbehalten. Wie bekomme ich diese erstattet?

Dies ist der Fall, wenn Sie ein Angebot mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung gebucht haben. Die Erstattung der von der Vermietung einbehaltenen Kaution erfolgt über CHECK24. Die Erstattung fordern Sie nach Abgabe des Mietwohnmobils im Kundenbereich an. Dafür sind folgende Dokumente notwendig:

  • Schadensrechnung und -bericht der Vermietung
  • Polizeibericht
  • Vor Ort unterschriebener Mietvertrag
  • Kreditkartenabrechnung oder Screenshot des Onlinebankings über die geleistete Zahlung

Sollten Sie ein Angebot mit Selbstbeteiligung gebucht haben, so behält die Vermietung die Kaution in Höhe des Schadens ein. Eine Erstattung ist in diesem Fall nicht möglich. Bei Angeboten ohne Selbstbeteiligung und ohne Vorauszahlung wird Ihre Kaution im Falle eines Schades nicht einbehalten und Sie müssen keine Erstattung anfordern. 

Wie verhalte ich mich, wenn es zu einem Schaden am Wohnmobil gekommen ist?

Bei Schäden, bei denen kein anderes Fahrzeug involviert ist, tun Sie bitte Folgendes: 

  • Kontaktieren Sie umgehend die Vermietung vor Ort und leisten Sie deren Anweisungen Folge. Unter Umständen kann Ihnen ein Ersatzfahrzeug gestellt werden.
  • Verständigen Sie die Polizei und lassen Sie sich einen Polizeibericht ausstellen. Sollte die Polizei sich weigern, den Schaden aufzunehmen, ist ein Beleg der Kontaktaufnahme vorzuweisen. Diese können Sie in Form eines Fotos der Polizeistation oder eines Screenshots Ihrer Anrufliste bestätigen.
  • Schreiben Sie einen eigenen Bericht über den Schadensverlauf. Sollte Ihnen der Schaden erst im Nachhinein aufgefallen sein, stellen Sie bitte keine Vermutungen an, sondern beschreiben Sie die Situation, wie Sie auf den Schaden aufmerksam geworden sind.
  • Fertigen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an.
  • Bewahren Sie alle zu dem Schaden zugehörigen Dokumente gut auf. Das betrifft nicht nur Ihren eigenen Bericht, sondern auch die Dokumente der Polizei und Vermietung.

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?

Bei Unfällen mit weiteren Verkehrsteilnehmenden tun Sie bitte Folgendes: 

  • Verständigen Sie die Polizei und lassen Sie sich einen Polizeibericht geben. Sollte die Polizei sich weigern, zur Unfallstelle zu kommen, suchen Sie bitte die nächste Polizeistation auf und lassen den Unfall dort aufnehmen.
  • Kontaktieren Sie umgehend die Vermietung vor Ort und leisten Sie deren Anweisungen Folge. Unter Umständen kann Ihnen ein Ersatzfahrzeug gestellt werden.
  • Schreiben Sie einen eigenen Bericht über den Unfallverlauf.
  • Nehmen Sie Name, Adresse, Telefonnummer und Versicherungsdaten weiterer Unfallbeteiligter auf. Am besten eignet sich dafür ein Europäischer Unfallbericht oder ein vergleichbares Dokument. Ein solcher Bericht liegt üblicherweise im Handschuhfach Ihres Mietwohnmobils.
  • Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden.
  • Bewahren Sie alle zu dem Schaden zugehörigen Dokumente gut auf. Das betrifft nicht nur Ihren eigenen Bericht, sondern auch die Dokumente der Polizei und Vermietung.

Welche Unterlagen sind bei Einreichung eines Schadenfalls wichtig?

Damit Ihr gemeldeter Schaden bearbeitet werden kann, benötigt CHECK24 folgende Dokumente von Ihnen: 

  • Schadensrechnung und -bericht der Vermietung
  • Polizeibericht
  • Vor Ort unterschriebener Mietvertrag
  • Fotos der Unfallstelle und des Schadens
  • Kreditkartenabrechnung oder Screenshot des Onlinebankings über die geleisteten Zahlungen


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Weitere häufige Fragen unserer Kunden

Welche Personen dürfen mit dem Mietwohnmobil fahren?

Es dürfen nur Personen mit einem Mietwohnmobil fahren, die über den entsprechenden Führerschein verfügen und bei der Vermietung als Haupt- oder Zusatzfahrende eingetragen wurden. 

Wie alt muss ich sein, um ein Wohnmobil zu mieten?

Je nach Reiseland variiert das Mindestalter bei Vermietungen von Wohnmobilen. Es liegt oft zwischen 18 und 21 Jahren. Darüber hinaus kann bei Personen unter 27 Jahren eine Jungfahrergebühr anfallen. Viele Vermieter setzen zudem eine Mindest-Fahrerfahrung voraus.

Welchen Führerschein benötige ich, um ein Wohnmobil zu mieten?

Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen können Sie mit den normalen Pkw-Führerschein der Klasse B fahren. Für schwerere Fahrzeuge ist ein C-Klasse Fürerschein erforderlich.

In einigen Ländern, wie zum Beispiel in den USA und Kanada, können Sie fast alle Camper-Modelle mit dem Führerschein der Klasse B fahren. Achten Sie jedoch darauf, dass im Ausland oft ein internationaler Führerschein erforderlich sein kann.

Kann ich meinen Hund im Camper mitnehmen?

Manche Anbieter wünschen keine Beförderung von Haustieren in ihren Fahrzeugen, geben nur einige Wohnmobile aus ihrem Fuhrpark zur Nutzung mit Haustieren frei oder koppeln sie an bestimmte Reiseziele. Genaue Details finden Sie in den Mietbedingungen der Anbieter.

Was ist die PSD2-Zahlungsrichtlinie und welche Vorteile hat diese?

Bei PSD2 handelt es sich um einen EU-weit gültige Regelung, die Onlinezahlung per Kreditkarte noch sicherer macht. Hauptbestandteil der Richtlinie ist die sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“. Hierbei müssen Sie bei der Bezahlung Ihre Identität zum Beispiel über Passwörter, PINs oder TANs nachweisen. Weiter Informationen finden Sie in unserem Service-Artikel zu PSD2.