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Mietbedingungen für Camper

Häufige Fragen und Antworten

Bei der Anmietung eines Wohnmobils können je nach Verleiher unterschiedliche Mietbedingungen greifen. Demnach ist beispielsweise zu bedenken, dass die Übergabe aufgrund der umfangreichen Ausstattung mehr Zeit in Anspruch nimmt. Zudem führen Wohnmobilreisen nicht selten über Ländergrenzen hinaus, sodass auch hierbei besondere Mietbedingungen gelten können.

Beliebte Wohnmobil-Themen: Bezahlung | Voucher | Versicherung

Mietbedingungen für Camper: Allgemeine Tipps

  • Beachten Sie die individuellen Regelungen zu Grenzübertritten Ihrer Vermietung.
  • Planen Sie für die Übergabe des Wohnwagens mindestens eine Stunde ein.
  • Alle zusätzlich fahrenden Personen müssen bei der Vermietung eingetragen werden.


Häufige Fragen zu Mietbedingungen für Camper

Wer darf das gemietete Wohnmobil fahren?

Wenn Sie ein Wohnmobil anmieten, dürfen damit auch nur die Personen fahren, die bei der Vermietung als Fahrer oder Fahrerin eingetragen wurden. Das geschieht entweder direkt bei der Buchung oder bei der Anmietung vor Ort. Viele Vermietungen bieten eine kostenlose Option, Zusatzfahrende in den Mietvertrag eintragen zu lassen. Entsprechende Angebote können Sie sich über den Filter „Zusatzfahrer“ bei der Wohnmobilsuche anzeigen lassen.

Kommt es während der Miete zu einem Unfall mit dem Fahrzeug, in dem ein nicht eingetragener Fahrer beziehungsweise Fahrerin verwickelt ist, wird der entstandene Schaden nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Demzufolge kommt die Versicherung nicht für den verursachten Schaden auf.

Wo benötige ich einen Internationalen Führerschein?

Reisen Sie innerhalb der Europäischen Union, genügt nach Einschätzung der Europäischen Kommission ein gewöhnlicher Führerschein. Ihre Fahrerlaubnis ist also uneingeschränkt im EU-Ausland gültig, auch wenn diese noch auf Deutsch verfasst wurde. Besitzen Sie eine alte Fahrerlaubnis in Papierform, wird dennoch empfohlen, diese gegen den EU-Führerschein im Kartenformat umzutauschen. So können Sie Komplikationen umgehen, falls die Polizei oder Sicherheitskräfte in Ihrer Urlaubsregion die genaue Rechtslage nicht kennen oder Ihre Fahrerlaubnis nicht lesen können. Für einen Umtausch sind die Bearbeitungsfristen in den zuständigen Ämtern zu beachten, die teils mehrere Wochen betragen können.


Wichtig: Wer seinen Führerschein bis zum 18. Januar 2013 erhalten hat, ist verpflichtet, die Fahrerlaubnis bis spätestens zum 19. Januar 2033 gegen eine einheitliche EU-Fahrerlaubnis umzutauschen. Wurde Ihre Fahrerlaubnis bis zum 31. Dezember 1998 im Papierformat ausgestellt, so ist für Sie Ihr Geburtsdatum relevant. Genaue Informationen erhalten Sie von den örtlichen Behörden oder auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

In einigen beliebten Urlaubsländern benötigen Sie jedoch einen Internationalen Führerschein. Dazu gehören zum Beispiel Albanien, Australien, Neuseeland und Südafrika. In den USA und Kanada wird die EU-Fahrerlaubnis zwar akzeptiert, jedoch ist in einigen Bundesstaaten zusätzlich eine internationale Fahrerlaubnis vorzuzeigen. Es empfiehlt sich daher, für eine USA-Reise generell einen Internationalen Führerschein mitzuführen.

Da sich solche Regelungen an Ihrem Urlaubsziel auch ändern können, ist es ratsam, rechtzeitig vor Reiseantritt über die Webseite des Auswärtigen Amtes die aktuellen Bestimmungen einzusehen. Zudem können Vermietungen individuelle Bestimmungen zur Nutzung mit oder ohne internationaler Fahrerlaubnis festlegen, sodass sich ein Blick in die Mietbedingungen immer lohnt. Des Weiteren benötigen Sie auch immer einen Internationalen Führerschein, sollten Sie Ihre Fahrerlaubnis in einem Nicht-EU-Land erworben haben oder wenn diese nicht in lateinischer Schrift ausgestellt wurde.

Welche Altersbeschränkungen gibt es?

Das Mindestalter für die Anmietung eines Wohnmobils ist abhängig vom jeweiligen Reiseland, der Vermietung und der Fahrzeugklasse. Für gewöhnlich ist eine Vermietung für Personen ab 21 Jahren möglich. Es gibt jedoch auch regionale Ausnahmen, die eine Anmietung ab 18 Jahren ermöglichen. Dies betrifft auch die Eintragung von Zusatzfahrenden. Um passende Wohnmobile zu finden, kann der entsprechende Filter „Alter des Hauptfahrers“ in der Fahrzeugsuche aktiviert werden.

Darf ich mit dem Mietfahrzeug in andere Länder fahren?

Ob das Land, in dem das Wohnmobil angemietet wurde, verlassen werden darf, ist von der Vermietung abhängig und kann in deren individuellen Mietbedingungen eingesehen werden. Viele Vermietungen erlauben internationale Reisen, erheben jedoch für Grenzübertritte unter Umständen Extragebühren.

In Westeuropa sollten Sie üblicherweise keine Schwierigkeiten bei Fahrten in andere Länder haben. Wollen Sie aber mit dem Wohnmobil von West- nach Osteuropa reisen, empfiehlt sich eine Rücksprache mit der jeweiligen Vermietung. Grenzüberschreitende Fahrten sind in Südamerika zumeist nicht erlaubt, wohingegen bei einer Reise über die kanadisch-amerikanische Grenze in der Regel keine Komplikationen auftreten sollten. Genaue Informationen dazu finden Sie in den Mietbedingungen Ihrer Wohnmobilübersicht. 

Welche Fahrten darf ich mit dem Wohnmobil nicht unternehmen?

Normalerweise dürfen Sie mit einem Wohnmobil befestigte Straßen nicht verlassen. Als befestigt gelten dabei meist alle asphaltierten Strecken. Unter unbefestigten Straßen versteht man demnach zum Beispiel Schotter- oder Sandstraßen. Sollte es auf einer unbefestigten Strecke an dem Fahrzeug zu einem Schaden kommen, haben Sie keinerlei Ansprüche aus dem Vollkaskoschutz. Die Einordnung in befestigte oder unbefestigte Straßen treffen allerdings die Vermietungen selbst, sodass sich ein vorheriger Blick in die individuellen Mietbedingen Ihres Wunschangebots empfiehlt.

Das Abstellen auf Wiesen- oder Schotterstellflächen, wie sie auf Campingplätzen üblich sind, ergibt sich aus dem Nutzungszweck des Fahrzeugs und sollte kein Problem darstellen. Die Zufahrt zu diesen Stellflächen erfolgt nach eigenem Ermessen. Erkundigen Sie sich dahingehend vor Reiseantritt bei der Vermietung nach den für Ihr Wohnmobil geltenden Nutzungsregeln.

Manche Vermietung schließen die Nutzung unbefestigter Straßen oder das Befahren bestimmter Strecken nur zu bestimmten Jahreszeiten aus. So ist beispielsweise bei vielen Vermietungen in den USA das Befahren des Death Valleys mit dem Wohnmobil während der heißen Sommermonate nicht gestattet, da es aufgrund der hohen Temperaturen leicht zu einer Überhitzung des Motors kommen kann. Die genauen Regelungen zum Befahren von unbefestigten Strecken können Sie den jeweiligen Mietbedingungen der Vermietung entnehmen.

Kann ich mein Wohnmobil auch außerhalb der Öffnungszeiten abholen oder abgeben?

Eine Abholung des Wohnmobils außerhalb der Öffnungszeiten ist bei den meisten Vermietungen eher unüblich oder nicht gewünscht. Da Wohnmobile über ein hohes Maß an individueller Zusatzausstattung wie Sanitäreinrichtungen oder Gasanlagen verfügen, erhalten Sie bei der Abholung eine umfassende Einweisung durch den Verleiher. Planen Sie hierfür mindestens eine Stunde ein.

Die Optionen einer frühen Abholung oder späteren Rückgabe als zu den angebotsüblichen Zeiten können abhängig von der Vermietung hinzugebucht werden. Hierfür fallen aber für gewöhnlich Mehrkosten an.



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