Reisen Sie innerhalb der Europäischen Union, genügt nach Einschätzung der Europäischen Kommission ein gewöhnlicher Führerschein. Ihre Fahrerlaubnis ist also uneingeschränkt im EU-Ausland gültig, auch wenn diese noch auf Deutsch verfasst wurde. Besitzen Sie eine alte Fahrerlaubnis in Papierform, wird dennoch empfohlen, diese gegen den EU-Führerschein im Kartenformat umzutauschen. So können Sie Komplikationen umgehen, falls die Polizei oder Sicherheitskräfte in Ihrer Urlaubsregion die genaue Rechtslage nicht kennen oder Ihre Fahrerlaubnis nicht lesen können. Für einen Umtausch sind die Bearbeitungsfristen in den zuständigen Ämtern zu beachten, die teils mehrere Wochen betragen können.
Wichtig: Wer seinen Führerschein bis zum 18. Januar 2013 erhalten hat, ist verpflichtet, die Fahrerlaubnis bis spätestens zum 19. Januar 2033 gegen eine einheitliche EU-Fahrerlaubnis umzutauschen. Wurde Ihre Fahrerlaubnis bis zum 31. Dezember 1998 im Papierformat ausgestellt, so ist für Sie Ihr Geburtsdatum relevant. Genaue Informationen erhalten Sie von den örtlichen Behörden oder auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
In einigen beliebten Urlaubsländern benötigen Sie jedoch einen Internationalen Führerschein. Dazu gehören zum Beispiel Albanien, Australien, Neuseeland und Südafrika. In den USA und Kanada wird die EU-Fahrerlaubnis zwar akzeptiert, jedoch ist in einigen Bundesstaaten zusätzlich eine internationale Fahrerlaubnis vorzuzeigen. Es empfiehlt sich daher, für eine USA-Reise generell einen Internationalen Führerschein mitzuführen.
Da sich solche Regelungen an Ihrem Urlaubsziel auch ändern können, ist es ratsam, rechtzeitig vor Reiseantritt über die Webseite des Auswärtigen Amtes die aktuellen Bestimmungen einzusehen. Zudem können Vermietungen individuelle Bestimmungen zur Nutzung mit oder ohne internationaler Fahrerlaubnis festlegen, sodass sich ein Blick in die Mietbedingungen immer lohnt. Des Weiteren benötigen Sie auch immer einen Internationalen Führerschein, sollten Sie Ihre Fahrerlaubnis in einem Nicht-EU-Land erworben haben oder wenn diese nicht in lateinischer Schrift ausgestellt wurde.