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Allgemeine Tipps zum Grenzübertritt
- Informieren Sie die Vermietung so früh wie möglich über geplante Grenzübertritte.
- Auch Fährfahrten müssen bei der Vermietung angemeldet werden.
- Manche Grenzübertritte sind unter Umständen mit Zusatzgebühren verbunden.
Häufige Fragen zum Grenzübertritt
Darf ich mit dem Mietcamper über Ländergrenzen reisen?
Für gewöhnlich unterliegen internationale Wohnmobilreisen in Westeuropa kaum Einschränkungen. Sollte es für Sie weiter weggehen, kann es schon etwas komplizierter werden. In Südamerika sind Grenzübertritte in den meisten Fällen nicht erlaubt. Welche Grenzübertritte die Vermietung genehmigt und ob gegebenenfalls Gebühren fällig werden, können Sie in den Mietbedingungen in der Mietwagenübersicht Ihrer Wohnmobilbuchung einsehen.
Wie melde ich meinen Grenzübertritt an?
Wenn Sie Ihre Reiseroute bereits bei der Buchung kennen, können Sie die geplanten Grenzübertritte direkt angeben. Diese können Sie im Feld „Fahrer- und Zahlungsdaten“ eintragen. Sollten die Grenzübertritte mit einer zusätzlichen Gebühr einhergehen, werden Sie im Anschluss über Zusatzkosten informiert. Entscheiden Sie sich erst nach der Buchung für eine grenzüberschreitende Fahrt, können Sie uns per E-Mail über den Grenzübertritt unter Angabe Ihrer Buchungsnummer informieren. In jedem Fall müssen Sie die Vermietung vor Ort bei der Abholung des Wohnmobils noch einmal auf geplante Grenzübertritte ansprechen.
Fallen bei einer grenzüberschreitenden Fahrt zusätzliche Kosten an?
Normalerweise müssen Sie mit Zusatzkosten für Grenzübertritte mit einem Mietfahrzeug rechnen. Diese sind jedoch abhängig von der Vermietung und dem Land, in das Sie einreisen wollen. Informationen dazu finden Sie in den Mietbedingungen Ihrer Wohnmobilübersicht.
Darf ich mit dem Camper Fährfahrten unternehmen?
Ob Sie mit dem Wohnmobil eine Fähre nutzen können, ist in den Mietbedingungen Ihrer Wohnmobilübersicht festgehalten. Wissen Sie bereits vor der Buchung, dass Sie auf die Nutzung von Fährverbindungen angewiesen sind, geben Sie diese bereits bei der Buchung im Schritt „Fahrer- und Zahlungsdaten“ als Wunsch an. So kann Ihnen die Vermietung mitteilen, ob die Fährüberfahrt zulässig ist und ob Gebühren anfallen. Nach der Buchung können Sie geplante Fährfahrten unter Angabe Ihrer Buchungsnummer per E-Mail an CHECK24 auch noch nachträglich mitteilen. In jedem Fall müssen Sie zusätzlich Ihre Vermietung bei Abholung über die Fährüberfahrt informieren.
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Weitere häufige Fragen unserer Kunden
Es dürfen nur Personen mit einem Mietwohnmobil fahren, die über den entsprechenden Führerschein verfügen und bei der Vermietung als Haupt- oder Zusatzfahrende eingetragen wurden.
Je nach Reiseland variiert das Mindestalter bei Vermietungen von Wohnmobilen. Es liegt oft zwischen 18 und 21 Jahren. Darüber hinaus kann bei Personen unter 27 Jahren eine Jungfahrergebühr anfallen. Viele Vermieter setzen zudem eine Mindest-Fahrerfahrung voraus.
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen können Sie mit den normalen Pkw-Führerschein der Klasse B fahren. Für schwerere Fahrzeuge ist ein C-Klasse Fürerschein erforderlich.
In einigen Ländern, wie zum Beispiel in den USA und Kanada, können Sie fast alle Camper-Modelle mit dem Führerschein der Klasse B fahren. Achten Sie jedoch darauf, dass im Ausland oft ein internationaler Führerschein erforderlich sein kann.
Manche Anbieter wünschen keine Beförderung von Haustieren in ihren Fahrzeugen, geben nur einige Wohnmobile aus ihrem Fuhrpark zur Nutzung mit Haustieren frei oder koppeln sie an bestimmte Reiseziele. Genaue Details finden Sie in den Mietbedingungen der Anbieter.
Bei PSD2 handelt es sich um einen EU-weit gültige Regelung, die Onlinezahlung per Kreditkarte noch sicherer macht. Hauptbestandteil der Richtlinie ist die sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“. Hierbei müssen Sie bei der Bezahlung Ihre Identität zum Beispiel über Passwörter, PINs oder TANs nachweisen. Weiter Informationen finden Sie in unserem Service-Artikel zu PSD2.