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Versicherung für Mietwohnmobile

Häufige Fragen und Antworten

Buchen Sie ein Wohnmobil, so haben Sie verschiedene Versicherungsoptionen zur Auswahl. Damit diese im Schadensfall auch greifen, lohnt sich immer ein genauer Blick in die Mietbedingungen des jeweiligen Angebots, für das Sie sich interessieren. Für Wohnmobile sind zudem einige Zusatzversicherungen empfehlenswert.

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Allgemeine Tipps zu Versicherungen

  • Bei der Buchung eines Wohnmobils über CHECK24 ist meistens eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung enthalten.
  • Fahrlässige Handlungen gefährden den Versicherungsschutz.
  • Um im Schadensfall nicht mit hohen Kosten rechnen zu müssen, lohnt sich eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.

 

 

Häufige Fragen zu Versicherungen

Welche Versicherungen sind bei jedem Wohnmobil enthalten?

Jedes Angebot im CHECK24 Wohnmobilvergleich ist mit einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung ausgestattet. Wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt, ist den individuellen Mietbedingungen der Wohnmobilvermietung zu entnehmen. Darin können Sie auch nachlesen, welche Schäden über die Versicherungen abgedeckt werden. Diese variieren oft je nach Vermieter und Reiseland.

Was ist eine Haftpflichtversicherung (HP)?

Die Haftpflichtversicherung, auch Liability Insurance genannt, ist in fast allen Ländern eine Pflichtversicherung und bei den meisten Buchungen bereits im Mietpreis inbegriffen. Durch diese werden Fahrer oder Fahrrinnen bei Ersatzansprüchen anderer Unfallparteien, Sachschäden Dritter und Personenschäden, die außerhalb des Mietfahrzeuges entstanden sind, abgesichert. Ein Blick auf eine ausreichend hohe Deckungssumme wird empfohlen. Sie sollte einen Schaden von mindestens einer Million Euro abdecken, kann aber je nach Land und Vermietung unterschiedlich hoch sein.

Was ist der Vollkaskoschutz (CDW / LDW)?

Mit dem Vollkaskoschutz, auch Collision Damage Waiver (CDW) oder Loss and Damage Waiver (LDW) genannt, versichern sich die Mieter und Mieterinnen gegen Schäden am Mietfahrzeug. Dabei ist ein Vollkaskoschutz mit und ohne Selbstbeteiligung wählbar. Den Mietbedingungen ist die Art der übernommenen Schäden zu entnehmen, welche je nach Vermietung und Versicherung von anderen Angeboten abweichen können. Oftmals werden Reifen-, Glas- oder Unterbodenschäden nicht übernommen, da sie nicht ausdrücklich im Versicherungsschutz aufgeführt werden. Über den CHECK24-Suchfilter „Premium Schutz“ können Sie sich entsprechende Angebote mit weitreichender Schadensabdeckung gezielt vorschlagen lassen. 

Was bedeutet Vollkasko mit Selbstbeteiligung?

Haben Sie ein Angebot mit Vollkaskoschutz und Selbstbeteiligung gebucht, dann werden entstandene Schäden bis zur vertraglich vereinbarten Höhe anteilig von Ihnen übernommen. Oftmals wird die Vermietung die Schadenskosten bei der Rückzahlung der hinterlegten Kaution von ebendieser abziehen. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Vermietung, Reiseland und Wohnmobilklasse. Dabei liegt sie in der Regel zwischen einhundert und mehreren tausend Euro. Die genaue Höhe der Selbstbeteiligung ist den Mietbedingungen zu entnehmen.

Was bedeutet Vollkasko ohne Selbstbeteiligung?

Bei einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung zahlen Sie im Schadensfall nichts dazu. Diese Buchungsoption lässt sich in zwei Varianten unterteilen: 

  • Bei einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung wird Ihnen von vornherein im Schadensfall keine Kostenbeteiligung in Rechnung gestellt.
  • Bei einer Vollkaskoversicherung mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung wird Ihnen im Schadensfall Ihre geleistete Selbstbeteiligung zurückerstattet.

Je nach Angebot können Sie zwischen den beiden möglichen Varianten wählen. Bei der Selbstbeteiligungsrückerstattung zahlen Sie den Schadensbetrag zunächst vor Ort bei der Vermietung aus der hinterlegten Kaution. Nach Ihrer Rückkehr wird Ihnen der Betrag abzüglich anfallender Bearbeitungskosten gemäß der geltenden AGB erstattet, sobald Sie den Schadensbericht der Vermietung, eine Kopie des Mietvertrags, den Polizeibericht und die Kreditkartenabrechnung mit der einbehaltenen Kaution dem CHECK24-Camper-Kundenservice vorgelegt haben. 

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Die Höhe der Selbstbeteiligung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie variiert je nach Größe und Wertigkeit des gebuchten Wohnmobils, dem Land in dem die Anmietung erfolgt und der Vermietung selbst. Die genaue Höhe der Selbstbeteiligung können Sie den Details der Mietbedingungen des jeweiligen Angebots entnehmen. 

Wann zahlt die Versicherung trotz Vollkaskoschutz nicht?

Der Vollkaskoschutz greift im Schadensfall nicht, wenn der Schaden als Folge einer unsachgemäßen Nutzung oder eines Verstoßes gegen die Mietbedingungen eintritt. So werden Schäden durch das Befahren unbefestigter Straßen zum Beispiel nicht abgedeckt. Auch eine nicht eingetragene fahrende Person kann den Versicherungsschutz erlöschen lassen. Der Schaden aus einem Diebstahl von Reisegepäck oder privater Gegenstände wird Ihnen ebenfalls nicht durch den Vollkaskoschutz ersetzt.

Auch wenn die Vollkaskoversicherung direkte Schäden zum Beispiel aus einem Unfall übernimmt, so müssen Sie teils für Folgekosten wie die Zahlung eines Abschleppdienstes oder notwendige Telefonkosten selbst aufkommen. Konkrete Schäden wie beispielsweise im Innenraum des Wohnmobils werden ebenfalls nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. In diesem Fall können Sie sich dagegen aber durch eine Zusatzversicherung schützen. Handeln Sie als Mieter oder Mieterin grob fahrlässig, so greift der Vollkaskoschutz in der Regel ebenfalls nicht.

 

Fahrlässigkeit
Handelt ein eingetragener Fahrer oder eine Fahrerin eines Mietwohnmobils fahrlässig, so werden die daraus entstandenen Schäden durch die Vermietung meist nicht erstattet. Dabei verfügen die Vermieter jedoch über einen gewissen Ermessensspielraum.

Im Zivilrecht wird die Fahrlässigkeit am Steuer als ein Außerachtlassen der im Straßenverkehr zu erfolgenden Sorgfaltspflicht definiert. So müssen Sie beispielsweise damit rechnen, entstandene Schäden aus folgenden Handlungen selbst zu tragen:

  • Überfahren einer roten Ampel
  • Missachten der Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmenden
  • Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt
  • Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
  • Steuerung des Fahrzeugs durch eine nicht der Vermietung gemeldeten Person

Was ist eine Innenraumversicherung?

Schäden im Innenraum des Fahrzeugs werden in der Regel nicht durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Es empfiehlt sich deswegen, für jede Buchung der Abschluss einer zusätzlichen Innenraumversicherung. Diese übernimmt zum Beispiel die Folgeschäden durch eine falsche Beladung des Fahrzeugs sowie heraus- oder herunterfallende Gegenstände bei Vollbremsungen. Da bei Wohnmobilreisen das Fahrzeug oft nicht nur für Fahrten, sondern den gesamten Tag über genutzt wird, kann es hier auch bei erfahrenen Wohnmobilreisenden schnell zu einem Missgeschick kommen. 

Was ist eine Versicherung für Reifen, Glas, Dach und Unterboden?

Diese Versicherung greift, wenn es beispielsweise durch einen Steinschlag zu einem Schaden am Fahrzeug kommt, der nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt wird. Auch Beschädigungen an Reifen oder dem Unterboden können während Fahrten durch die Natur schnell auftreten. Außerdem kann es beispielsweise auf dem Campingplatz zu Schäden am Dach bei der Beladung von Dachboxen kommen. Auch herabfallende Äste in unmittelbarer Nähe des Stellplatzes können für Schäden am Fahrzeug sorgen.

Welche ergänzenden Versicherungen sind sinnvoll?

Wie auch bei einem Städtetrip oder All-Inclusive-Urlaub kann es vorkommen, dass Sie die Wohnmobilreise aus verschiedenen Gründen nicht antreten können. Um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, empfiehlt sich demzufolge ein Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung

 

 

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Weitere häufige Fragen unserer Kunden

Welche Personen dürfen mit dem Mietwohnmobil fahren?

Es dürfen nur Personen mit einem Mietwohnmobil fahren, die über den entsprechenden Führerschein verfügen und bei der Vermietung als Haupt- oder Zusatzfahrende eingetragen wurden. 

Wie alt muss ich sein, um ein Wohnmobil zu mieten?

Je nach Reiseland variiert das Mindestalter bei Vermietungen von Wohnmobilen. Es liegt oft zwischen 18 und 21 Jahren. Darüber hinaus kann bei Personen unter 27 Jahren eine Jungfahrergebühr anfallen. Viele Vermieter setzen zudem eine Mindest-Fahrerfahrung voraus.

Welchen Führerschein benötige ich, um ein Wohnmobil zu mieten?

Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen können Sie mit den normalen Pkw-Führerschein der Klasse B fahren. Für schwerere Fahrzeuge ist ein C-Klasse Fürerschein erforderlich.

In einigen Ländern, wie zum Beispiel in den USA und Kanada, können Sie fast alle Camper-Modelle mit dem Führerschein der Klasse B fahren. Achten Sie jedoch darauf, dass im Ausland oft ein internationaler Führerschein erforderlich sein kann.

Kann ich meinen Hund im Camper mitnehmen?

Manche Anbieter wünschen keine Beförderung von Haustieren in ihren Fahrzeugen, geben nur einige Wohnmobile aus ihrem Fuhrpark zur Nutzung mit Haustieren frei oder koppeln sie an bestimmte Reiseziele. Genaue Details finden Sie in den Mietbedingungen der Anbieter.

Was ist die PSD2-Zahlungsrichtlinie und welche Vorteile hat diese?

Bei PSD2 handelt es sich um einen EU-weit gültige Regelung, die Onlinezahlung per Kreditkarte noch sicherer macht. Hauptbestandteil der Richtlinie ist die sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“. Hierbei müssen Sie bei der Bezahlung Ihre Identität zum Beispiel über Passwörter, PINs oder TANs nachweisen. Weiter Informationen finden Sie in unserem Service-Artikel zu PSD2.